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IR630085
Webinar: "Schlanke" § 18 KWG-Prozesse in der Prüfung durch die Kreditrevision
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreditrevision
Sie erhalten praktische Hinweise für eine effiziente Kreditbearbeitung und -prüfung, insbesondere hinsichtlich der Berichtspflichten, Auswertungsmöglichkeiten und zu den Grundprinzipien der Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse.
Im Rahmen dieser Webinare werden die Pflichten für den § 18 KWG-Prozess thematisiert und konkrete Hinweise für eine Entschlackung der internen Regelungen gegeben, die für Ihre Kreditbearbeitung und -prüfung bedeutsam sind.
Praxisgerechte Darstellung zur konsequenten Nutzung von Öffnungsklauseln sowie wertvolle Überprüfungsregeln werden Ihnen an die Hand gegeben.
Die Teilnehmer erfahren, wie Prozesse im Firmenkunden- und Baufinanzierungsgeschäft schlank und kostengünstig aufgesetzt werden können.
- Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen von MaRisk, EBA-GL Kredit und § 18 KWG
- Bonitätsanalyse und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit
- Proportionalitätsprinzip nach EBA GL und Risikorelevanzgrenze nach MaRisk
- Vorgehensweise bei den Berichtspflichten
- Herangehensweisen zur risikoorientierten Umsetzung der Sensitivitätsanalyse
- Zukunftsgerichtete Kapitaldienstfähigkeit: Ziele und Notwendigkeiten
- Grundprinzipien der Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse
- Offenlegung gemäß § 18 KWG:
Zeitpunkte der Offenlegung
Gesetzliche Offenlegungsbefreiungen nach §§ 18 S. 4 und 21 Abs. 2-4 KWG
Geeignete Unterlagen zur Erfüllung der Offenlegungsvoraussetzungen
Auswirkungen der GvK auf die Ermittlung der einzureichenden Unterlagen - Verfahren unterhalb der Offenlegungsgrenzen
- Vorgehen und Dokumentation bei Nichtoffenlegung
- Verzicht auf die Offenlegung
- Ausgestaltung der Offenlegung
- Vorgehen bei Kreditprolongation und Engagementerhöhung
- Auswertungsmöglichkeiten
- Anforderungen an die Zeitnähe
- Erstoffenlegung/laufende Offenlegung
- Forbearance-Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Offenlegung
- Besonderheiten bei ausgewählten Engagements (Objektgesellschaften, neugegründete Unternehmen/ StartUps, Engagements in der Intensivbetreuung/ Sanierung/ Abwicklung
Das Seminar qualifiziert die Teilnehmenden und versetzt sie in die Lage, die aufsichtsrechtlichen
Anforderungen gemäß § 25 a KWG zu erfüllen.
Ihr Referent bei dieser Veranstaltung ist RA Thomas Wuschek, MBA-SanExpert-Rechtsanwalt.
Ende: 12:00 Uhr
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Ende: 12:00 Uhr
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